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   BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 533.99   

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BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 533.99 (https://dejure.org/2000,9583)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2000 - 9 B 533.99 (https://dejure.org/2000,9583)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2000 - 9 B 533.99 (https://dejure.org/2000,9583)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 533.99
    Danach besteht ein Asylanspruch nicht, wenn der vorverfolgt Ausgereiste vor erneuter Verfolgung in seinem Heimatstaat hinreichend sicher sein kann (stRspr; BVerfGE 54, 341, 360 und 80, 315, 345 f.; BVerwGE 70, 169 ).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 533.99
    Danach besteht ein Asylanspruch nicht, wenn der vorverfolgt Ausgereiste vor erneuter Verfolgung in seinem Heimatstaat hinreichend sicher sein kann (stRspr; BVerfGE 54, 341, 360 und 80, 315, 345 f.; BVerwGE 70, 169 ).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 533.99
    Die ferner gerügte Abweichung des berufungsgerichtlichen Beschlusses von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 73.90 - (InfAuslR 1991, 181 ) und vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - (BVerwGE 85, 92 ) ist ebenfalls nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend bezeichnet (Nr. 3 der Beschwerdebegründung).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 533.99
    Den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die asylrechtliche Gefahrenprognose zu stellen sind (vgl. hierzu neben dem von der Beschwerde erwähnten Urteil vom 20. November 1990 das Urteil vom selben Tag - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 ), hat das Berufungsgericht nicht widersprochen.
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 533.99
    Danach besteht ein Asylanspruch nicht, wenn der vorverfolgt Ausgereiste vor erneuter Verfolgung in seinem Heimatstaat hinreichend sicher sein kann (stRspr; BVerfGE 54, 341, 360 und 80, 315, 345 f.; BVerwGE 70, 169 ).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 533.99
    Die Beschwerde rügt zunächst, die Berufungsentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - (BVerwGE 65, 250 ) ab, weil das Berufungsgericht entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen sei, daß die Verfolgung, vor der der Kläger bei seiner Rückkehr nach Nigeria hinreichend sicher sein müsse, auf denselben Gründen beruhen müsse wie die von ihm erlittene Vorverfolgung (Nr. 1 der Beschwerdebegründung).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 73.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka, August 1983

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 533.99
    Die ferner gerügte Abweichung des berufungsgerichtlichen Beschlusses von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 73.90 - (InfAuslR 1991, 181 ) und vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - (BVerwGE 85, 92 ) ist ebenfalls nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend bezeichnet (Nr. 3 der Beschwerdebegründung).
  • BVerwG, 30.03.2000 - 9 B 126.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beurteilung der Zumutbarkeit

    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen zu der entsprechenden Rüge des Prozeßbevollmächtigten des Klägers in anderen Beschwerdeverfahren (z.B. Beschluß vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 533.99 - und Beschluß vom 17. November 1998 - BVerwG 9 B 123.98 -).
  • VG Stuttgart, 30.01.2007 - A 17 K 888/06

    (Keine) Abschiebung eines Wehrpflichtigen nach Eritrea.

    Dabei gilt in Bezug auf die Gründe, aufgrund derer die Anerkennung als Asylberechtigter erfolgte, der erleichterte Prognosemaßstab für Vorverfolgte, wonach eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muss; denn dieser Maßstab greift grundsätzlich auch für den Widerruf der Asylanerkennung ein (BVerwG, Urt. v. 24.11.1992, Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG 1992 Nr. 1, und Beschl. v. 21.01.2000 - 9 B 533/99 -, Juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15.05 -).
  • VG Sigmaringen, 03.11.2003 - A 2 K 10838/01

    Afghanistan: verneinte Verfolgungsgefahr durch Taleban

    Denn eine etwaige Verfolgung durch die derzeitige Regierung würde infolge der grundlegenden Veränderungen nicht die hierfür erforderliche Verknüpfung zur Vorverfolgung durch die Taleban aufweisen (dazu BVerwG, Beschluss vom 21.01.2000 - 9 B 533/99 - [Juris], Beschluss vom 11.03.1998 - 9 B 757/97 - [Juris] und Urteil vom 18.02.1997, BVerwGE 104, S. 97), selbst wenn sie auf dasselbe asylerhebliche Merkmal gerichtet sein sollte.
  • BVerwG, 23.01.2001 - 9 B 419.00

    Feststellung der Identität von Herkunftsort und Ort der inländischen

    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen zu der entsprechenden Rüge des Prozessbevollmächtigten des Klägers in anderen Beschwerdeverfahren (z.B. Beschluss vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 533.99 - und Beschluss vom 17. November 1998 - BVerwG 9 B 123.98 -).
  • VG Karlsruhe, 24.04.2002 - A 10 K 10307/98

    Afghanistan: Abschiebungshindernis nach AuslG 1990 § 53 Abs 6 S 2 verneint

    Denn eine etwaige Verfolgung durch die derzeitige Regierung würde infolge der grundlegenden Veränderungen nicht die hierfür erforderliche Verknüpfung zur Vorverfolgung durch die Taleban aufweisen (dazu BVerwG, B. v. 21.01.2000 - 9 B 533/99 - [Juris], B.v. 11.03.1998 - 9 B 757/97 - [Juris] und Urt. v. 18.02.1997, BVerwGE 104, S. 97), selbst wenn sie auf dasselbe asylerhebliche Merkmal gerichtet sein sollte.
  • VG Stuttgart, 12.10.2004 - A 17 K 13205/03

    Widerruf der Asylberechtigung für Albaner aus Serbien und Montenegro

    Das ist unabhängig davon der fall, ob vorliegend der erleichterte Prognosemaßstab für Vorverfolgte gilt, wonach eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1992, Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG 1992 Nr. 1, und Beschl. v. 21.01.2000 - 9 B 533/99 - ).
  • VG Stuttgart, 20.06.2005 - A 17 K 10393/05

    Keine politische Verfolgung von syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei.

    Dabei gilt vorliegend der erleichterte Prognosemaßstab für Vorverfolgte, wonach eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muss; denn dieser Maßstab greift grundsätzlich auch für den Widerruf der Asylanerkennung ein (BVerwG, Urt. v. 24.11.1992, Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG 1992 Nr. 1, und Beschl. v. 21.01.2000 - 9 B 533/99 - ).
  • VG Kassel, 13.02.2008 - 3 E 158/07

    Afghanistan, Hindus, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Verfolgung durch

    Insoweit ist vorliegend der Verfolgungsmaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit unabhängig davon maßgeblich, ob die Kläger Afghanistan im Jahre 2000 vorverfolgt verlassen haben, denn auch eine etwaige Vorverfolgung durch die Taliban würde in Bezug auf die gegenwärtigen Machthaber nicht zur Anwendung des sogenannten herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabes führen, weil eine Verfolgung durch die derzeitige Regierung infolge der grundlegenden Veränderungen der politischen Verhältnisse jedenfalls nicht die hierfür, erforderliche Verknüpfung zur Vorverfolgung durch die Taliban aufweisen würde (vgl. dazu BVerwG, Beschluss. v. 21.01.2000 - 9 B 533/99 - juris, Urteil v. 18.02.1997 - 9 C 9/96, BVerwGE 104, S. 97 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2005 - 6 A 11184/05

    Afghanistan, Taliban, Verfolgungszusammenhang, Vorverfolgung, Kommunisten, DVPA,

    Die Annahme einer Vorverfolgung setzt einen inneren Zusammenhang zwischen ihr und der mit dem Asylbegehren geltend gemachten Gefahr erneuter Verfolgung dergestalt voraus, dass bei Rückkehr mit einem Wiederaufleben der ursprünglichen Verfolgung zu rechnen ist oder das erhöhte Risiko einer gleichartigen Verfolgung besteht (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997, BVerwGE 104, 97 = NVwZ 1997, 1134; Beschluss vom 21. Januar 2000 - 9 B 533/99 -, www.jurisweb.de).
  • VG Stuttgart, 21.01.2005 - A 12 K 10986/04

    Prüfung von Gefahren i.S.d. § 60 Abs 7 S 2 AufenthG 2004 bei Fehlen eines

    Eine etwaige Verfolgung durch heutige Gruppierungen würde infolge der grundlegenden Veränderungen nicht die hierfür erforderliche Verknüpfung zur Vorverfolgung durch die Taliban aufweisen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 21.01.2000  - 9 B 533/99 -  u. Urt. v. 18.02.1997, BVerwGE 104, 97), selbst wenn sie auf dasselbe asylerhebliche Merkmal gerichtet sein sollte.
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